Rahmen
Die Urkunde soll - versehen mit der sogenannten “Apostille“ - bei einer Behörde im Ausland bzw. einer ausländischen Botschaft vorgelegt werden.
Der Wohnort des Betroffenen ist nicht maßgeblich.
Verfahren
Die Urkunde muss beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingereicht werden. Die Urkunde wird mit der „Apostille“ versehen.
Anschließend kann die Urkunde bei der betreffenden ausländischen Behörde vorgelegt werden (ggf. ist eine Übersetzung erforderlich).