Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.
Befreiung von der Ausweispflicht
Für eine Befreiung ist Voraussetzung, dass bei dem Antragsteller die Bewegungsfreiheit so eingeschränkt oder unter Kontrolle gehalten ist (z. B. bei ständigem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung), dass kein Bedürfnis für eine Identitätsfeststellung oder die Verwendung eines Ausweises im Rechtsverkehr zu erwarten ist.