Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles
Rahmen und Verlauf
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Der Sterbefall wird in der Regel von dem von den Angehörigen beauftragten Bestatter angezeigt.
Mitzubringen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die letzte Ehe (bei verheirateten Verstorbenen), z.B. Heirats- oder Eheurkunde, Familienbuchabschrift
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen), z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Gebühren
15,00 € für die 1. Urkunde
7,50 € für jede weitere Urkunde
Gebührenfreie Urkunden: für die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger