- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Auskunftssperre
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 2 Jahre
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
- Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
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