Umzug innerhalb der Stadtgrenzen Burgwedels
Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug im Bürgerbüro um.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Auweise vorgelegt werden.
Zuzug nach Burgwedel
Haben Sie eine Wohnung oder eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) bezogen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Bürgerbüro an.
Ein Angehöriger einer Familie oder Lebenspartnerschaft, die zusammen eine neue Wohnung beziehen, kann die Ummeldung für den Ehepartner und minderjährige Familienmitglieder vornehmen, wenn die Ausweise vorgelegt werden.
Hinweis:
Die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist entfallen, wenn Sie innerhalb zwei Wochen im Inland eine neue Wohnung beziehen.
Ist dies nicht der Fall oder verziehen Sie ins Ausland, sind Sie weiterhin verpflichtet sich abzumelden.
Auch ein aufgegebener Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzumelden.
Melden Sie sich persönlich ab oder füllen Sie ein Abmeldeformular aus.
NEU seit 01.11.2015:
Bei einem Einzug in eine neue Wohnung oder bei einem Auszug aus einer Wohnung ohne das Beziehen einer weiteren Wohnung im Inland, ist eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen.