Gewerbezulassung
Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe i.d.R. an-, um- bzw. abmelden.
Diese Lebenslage bietet Ihnen Informationen zu den unterschiedlichen Formen und Anforderungen, die an eine Gewerbezulassung in bestimmten Bereichen gestellt werden können.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für manche Gewerbe ist aber eine Erlaubnis einzuholen, die an bestimmte Voraussetzungen fachlicher und persönlicher Art geknüpft sind ("Erlaubnispflichtige Gewerbe"). Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben werden bestimmte Gewerbezweige besonders überwacht ("Überwachungspflichtige Gewerbe").
Des weiteren ist zu klären, ob Ihr Gewerbe beispielsweise in ein Handelsregister einzutragen ist oder ob Sie die Ausübungsberechtigung eines Gewerbes oder Handwerks mit einer Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen müssen.
Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.