Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.
Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
Der Reisepass unterscheidet sich vom Personalausweis grundsätzlich schon dadurch, dass er keine Meldeanschrift enthält.
Wenn Sie lediglich einen Reispass besitzen, ist es deshalb in manchen Lebenssituationen (z. B. bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, bei notariellen Angelegenheiten) erforderlich, dass Sie zum Reisepass eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen, die Ihnen Ihre Meldebehörde ausstellen kann. Bitte informieren Sie sich vorab, wie aktuell diese Meldebescheinigung sein sollte.
Ferner ist der Reisepass seit November 2005 mit einem Chip ausgestattet, der biometrische Daten enthält, die bei Grenzübertritt ausgelesen werden können und für einige Reiseländer Voraussetzung für eine visafreie Einreise sind. Informationen über Einreisebestimmung in den Reiseländern erhalten Sie z.B. beim Auswaertigen Amt.
Für die Beantragung eines Reisepasses (auch eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses) ist deshalb ein biometrietaugliches Lichtbild und seit dem 01.11.2007 auch der Abdruck zweier Finger, für Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.
Auch für den Kinderreisepass, der seit dem 01. Januar 2006 den Kinderausweis ersetzt, ist, unabhängig vom Alter des Kindes, ein biometrietaugliches Lichtbild erforderlich.
Weitergehende Informationen (z. B. eine Fotomustertafel) erhalten Sie über den Link der Bundesdruckerei.
Ungültigkeit
Ein Personaldokument ist grundsätzlich ungültig, wenn
- seine Gültigkeit abgelaufen ist
- es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulässt
- es unbefugt verändert wurde (z. B. durch das Abschneiden des Randes)
- es zwingend vorgeschriebene Eintragungen nicht enthält
- es Eintragungen enthält, die unzutreffend sind
(dies gilt nicht für die gegenwärtige Anschrift oder die Körpergröße)
Organisationseinheiten
Bürgerbüro | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Dienstleistung
- Kinderreisepass Änderung
- Kinderreisepass Verlängerung
- Kinderreisepass (maschinenlesbar) - Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass (vorläufiger) - Ausstellung
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Einen Reisepass schneller bekommen.
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus Burgwedel, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel