Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Im Januar 2003 wurde das Bürgerbüro der Stadt Burgwedel durch eine Zulassungsstelle erweitert.
Dieses Angebot kann von allen genutzt werden, die innerhalb der Region Hannover einen Hauptwohnsitz oder ein Gewerbe angemeldet haben. Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges ist nicht einmal der Wohnsitz innerhalb der Region Hannover Voraussetzung. Es müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) und die Kennzeichen vorgelegt werden.
Eine Kennzeichenprägestelle finden Sie in unmittelbarer Nähe des Rathauses.
Ausführliche Informationen über benötigte Unterlagen für die jeweilige Zulassung können Sie der unten aufgeführten "KFZ-Unterlagen-Übersicht" entnehmen.
Weitere Fragen rund um die Zulassung sowie die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter den genannten "Links".
Sollten zu Ihrem Vorgang noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne persönlich, schriftlich oder telefonisch während der Sprechzeiten zur Verfügung.
An folgenden Wochentagen haben wir für Sie geöffnet:
Mo.: | 08.00 - | 12.00 | und | 14.00 - | 17.00 | Uhr |
Di.: | 08.00 - | 12.00 | und | 14.00 - | 18.00 | Uhr |
Mi.: | geschlossen | |||||
Do.: | 08.00 - | 12.00 | und | 14.00 - | 17.00 | Uhr |
Fr.: | 08.00 - | 12.00 | Uhr |
Hinweis:
In dringenden Einzelfällen sind Terminvereinbarungen auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.