Schulpflicht
Mit Beginn des Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30.09. des Jahres vollenden werden.
Auf Antrag des/r Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Entsprechende Anträge sind bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule zu stellen.
Zur Feststellung der Schulfähigkeit nehmen alle Kinder an einer Schuleingangsuntersuchung teil.
Organisationseinheiten
Amt für Familie, Bildung, Kultur und Sport | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-0 Homepage: https://www.Burgwedel.de | |
Familien- und Kinderservicebüro | |
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