Schülerunfall
Personenschaden
Wird ein/e Schüler/in durch eine mit dem Besuch der Schule zusammenhängenden Tätigkeit verletzt, so ist seitens der betreffenden Schule eine Unfallanzeige für den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) aufzunehmen.
Ereignet sich dieser Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule, so hat die Schule zusätzlich zur Unfallanzeige einen Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen.
Sachschaden
Bei Sachschäden und Diebstählen ist durch die Schule ein Fragebogen auszufüllen. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) bittet um einen Nachweis – falls möglich - für den Wert der beschädigten oder gestohlenen Sache (z.B. Reparaturrechnung, Kaufquittung).
Organisationseinheiten
Amt für Familie, Bildung, Kultur und Sport | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-0 Homepage: http://www.burgwedel.de | |
Familien- und Kinderservicebüro | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-550 E-Mail: Familienbuero@Burgwedel.de |