Inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthalten sein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat. Auch in Deutschland ist Inklusion bislang hauptsächlich im Bereich Schulbildung ein Thema.
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.
Weiterführende Schulen nehmen seit dem 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule. Unten finden Sie die Schulbezirkssatzung der Stadt Burgwedel mit den eingerichteten Schulbezirken.
Förderschulen bleiben mit folgenden Schwerpunkten bestehen:
o Emotionale und Soziale Entwicklung
o Geistige Entwicklung
o Hören
o Körperliche und Motorische Entwicklung
o Lernen (nur Sekundarbereich I)
o Sehen
o Sprache
Die Albert-Schweitzer-Schule arbeitet neben der Unterrichtung der zunehmend sinkenden Schülerzahl zugleich als sonderpädagogisches Förderzentrum. Unter anderem plant, steuert und koordiniert sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.
Organisationseinheiten
Amt für Familie, Bildung, Kultur und Sport | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-0 Homepage: http://www.burgwedel.de | |
Familien- und Kinderservicebüro | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-550 E-Mail: Familienbuero@Burgwedel.de |