Pflegeerlaubnis und Eignung
Pflegeerlaubnis
Kindertagespflege ist nach § 43 SGB VIII erlaubnispflichtig, wenn eine Person ein oder mehrere Kinder:
- außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
betreut.
Trifft dies auf ein Betreuungsverhältnis zu, muss für die Tätigkeit als Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis erteilt werden.
Die Pflegeerlaubnis bewertet die Tagesmutter als qualifiziert bzw. geeignet und die Räumlichkeiten der Betreuung als kindgerecht und sicher. Mit ihr wird nach § 15 KJHG auch festgelegt, wie viele Kinder eine Tagesmutter insgesamt und gleichzeitig betreuen darf.
Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Burgwedel vermittelt nur Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis oder Eignungsfeststellung.
Eignung
Eine geeignete Tagesmutter zeichnet sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft aus. Die diesbezügliche Eignung einer Tagesmutter kann in einem persönlichen Gespräch im Familien- und Kinderservicebüro abgewogen werden. Eine geeignete Tagespflegeperson verfügt außerdem über kindgerechte Räumlichkeiten sowie über elementarpädagogisches Fachwissen oder ist bereit, dieses in einem 160stündigen Kurs zu erwerben. Zudem muss für die Beantragung der Pflegeerlaubnis ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung vorgelegt werden. Abschließend entscheidet die Überprüfung der zukünftigen Tagespflegeperson im Rahmen eines Hausbesuchs durch das zuständige Jugendamt über die letztendliche Eignung sowie die Anzahl der möglichen Betreuungsverhältnisse.
Voraussetzungen
Person/ Persönlichkeit
- Eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis (von Ihnen sowie allen mit Ihnen im Haushalt lebenden volljährigen Personen)
- Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
- Volljährigkeit
- Keine psychischen Erkrankungen (Depression, Sucht etc.)
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Räume
- Kindgerechte Räume/ Ausstattung mit anregenden Spielsachen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder
- Kindersicherheit des Betreuungsortes
- rauchfreie Räumlichkeiten
- keine exotischen/ gefährlichen Tiere (Kampfhunde, Giftschlangen etc.)
- Ruhe-/ Schlafmöglichkeiten für Kinder
Folgende Bedingungen führen nicht zwingend zum Ausschluss als Tagespflegeperson:
- Tierhaltung
- Rentenalter
- Mietwohnung
Ansprechpartner/in
Frau Hansen![]() | |
Amt / Bereich Amt für Familie, Bildung, Kultur und Sport › Familien- und Kinderservicebüro › Familien- und Kinderservicebüro / Kindertageseinrichtungen Rathaus Burgwedel, Raum 1.01 // EG Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-517 Telefax: 05139 8973-491 E-Mail: Natalie.Hansen@Burgwedel.de |
Organisationseinheiten
Amt für Familie, Bildung, Kultur und Sport | |
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Familien- und Kinderservicebüro | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-550 E-Mail: Familienbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.Burgwedel.de |