Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzone). Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Grundstück mit den angegebenen wertbeeinflussenden Merkmalen (ideelles Richtwertgrundstück). Weicht das zu bewertende Grundstück von den Eigenschaften in der Richtwertzone ab, zum Beispiel bessere Lage oder geringere Ausnutzung des Grundstücks, so muss dies berücksichtigt werden. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und hat keine bindende Wirkung.
Beschlossen werden die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage gezahlter Grundstückspreise. Hierzu werden alle Grundstückskaufverträge durch die Notare übersandt und in der Kaufpreissammlung registriert. Jährlich werden in Niedersachen ca. 25.000 Bodenrichtwerte aktualisiert und auf der Grundlage amtlicher Karten veröffentlicht.
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den örtlichen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) stehen Ihnen als Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen gerne zur Verfügung.
Tel.: 0511 / 302 45 - 475